Seit 1948 sind wir Ihr kompetenter Partner für alle anfallenden Transportaufgaben. Unser familiengeführtes Unternehmen wird in der 3. Generation von Claudia und Josef Babucke geleitet. Die 4. Generation mit Tochter Viktoria und Sohn Josef ist bereits im Unternehmen integriert. Als leistungsstarker Partner lösen wir alle Ihre Transportprobleme.
Ihre
Familie Babucke
Wir transportieren Ihr Stückgut nach den besonderen Anforderungen der einzelnen Waren. Momentan bieten wir folgende Fahrzeug-Kombinationen an:

Durch den festen kofferförmigen Aufbau des Walking Floor können sowohl Schüttgüter wie z.B. Altpapier oder Abfall als auch palettierte Waren transportiert werden.
Wir transportieren Ihr Stückgut nach den besonderen Anforderungen der einzelnen Waren. Momentan bieten wir folgende Fahrzeug-Kombinationen an:

Der 3-Achser und 4-Achser Kipper, ein Baufahrzeug für jede Art von Schüttgut.

Für den Transport verschiedenster Schüttgüter bieten wir Ihnen auch gerne unseren Abroll-Kipper an.

Unser Naturhaushalt ist ein komplexes Wirkungsgefüge und kann vom Menschen kaum als Ganzes erfasst werden. Um dennoch auf Fragen wie „Was ist wertvoll, schutzwürdig und erhaltenswürdig?“ Antworten zu finden, wird daher in der Praxis in unterschiedliche Schutzgüter bzw. Naturgüter differenziert. Um all diese Schutzgüter gleichermaßen für die Zukunft zu bewahren, haben wir, die Fa. Fritz Babucke die AVV-Bescheinigung erworben.
Sehen sie weiter unten auf dieser Seite unsere Entsorgungsübersicht.

Für den Transport von z.B. Abfall oder Gefahrengütern stellen wir Ihnen gerne unsere Kippsattelzüge zur Verfügung.

Für Ihren Ernteeinsatz stellen wir Ihnen gerne unsere Kippsattelzüge zur Verfügung. Die Größe unsere Belegschaft lässt eine Nutzung von 24 Stunden, 7 Tage die Woche zu.
Die Entsorgung bzw. Verwertung der Abfälle erfolgt durch dafür zuständige Drittunternehmen; wir übernehmen ausschließlich die Beförderung der Ware und sind nicht für die Entsorgung selbst verantwortlich.
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1702:
Holz, Glas und Kunststoff
AVV-Abfallschlüssel 170201/170204*:
Altholz, Industrieholz bzw. Industrierestholz
Unterscheidung
AI – 1702101:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes, unbehandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel wie z. B. Paletten, Transportkisten, naturbelassenes Vollholz, Roh-Holzverschnitt etc.
AII/III – 170201:
verleimtes, beschichtetes, unbehandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel wie z. B. Holzwerkstoffe, Verbundholz, Spanplatten mit und ohne Beschichtung etc.
AIV – 170204*:
mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz wie z. B. Dachlatten, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, behandelte Fenster und Türen, Brandholz usw.. Laut dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG vom 15.7.2006 wird diese Fraktion als „gefährlicher Abfall“, ehem. als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ bezeichnet und unterliegt dem Nachweisverfahren über Entsorgungsnachweise bzw. Begleit- und Übernahmescheine. Jener Abfall ist in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem „*“ gekennzeichnet. Das Verfahren wird in der Zentralen Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des Landesamtes für Umweltschutz (LFU), behördlich überwacht. Als Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir natürlich die Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Entsorgung.
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1704:
Metalle (einschließlich Legierungen)
AVV-Abfallschlüssel 170407:
Gemischte Metalle
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1706:
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
AVV-Abfallschlüssel 170605*:
Asbesthaltige Baustoffe, Eternit
Erklärung
Asbest (altgriech., asbestos, „unvergänglich”) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die an vielen Stellen der Erde in der Erdkruste eingebettet sind. Die Faser des Magnesioriebeckits oder Krokydoliths aus der Gruppe der Hornblenden (auch Blauasbest genannt) ist bläulich, die Faser des Klinochrysotils (Serpentingruppe) ist weiß oder grün. Weitere zum Asbest zählende Minerale sind Grunerit (Amosit, Brauner Asbest), Anthophyllit und Aktinolith.
Gesundheitsschädlichkeit
Beim Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Gelangen diese in die Lunge, können sie schon bei geringer Belastung die sogenannte Asbestose auslösen. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Bindegewebes, welche Atemnot, Lungenfunktionseinschränkungen und in schweren Fällen Ateminvalidität zur Folge haben kann. Sie erhöht ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Exposition zusammen mit anderen Schadstoffen kann das Lungenkrebsrisiko noch vergrößern. So ist bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko bei Asbestbelastung wesentlich höher als bei Nichtrauchern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser des Pleuramesotheliom, eines Tumors des Rippen- und Lungenfells. Gesundheitsschädlich ist nur das Einatmen der Asbestfasern, die natürlich oder durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden. Der Abriss des Gebäudes in Köln oder des Palastes der Republik in Berlin erfolgte wegen der Gesundheitsschädlichkeit von Asbest, da hier vor allem schwach gebundener Spritzasbest verbaut war. Hier ist im Gegensatz zu (in Zement) fest gebundenem Asbest – eine Innenraumbelastung durch freigesetzte Fasern wahrscheinlicher und oft auch gegeben.
Asbestzement (wichtigster Handelsname „Eternit“) ist auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und bleibt bei unterbleibender mechanischer Bearbeitung und in intakter Form (nicht verwittert etc.) weitgehend ungefährlich. Beispiele sind der Brandschutz im ICC / Berlin, die Eternit-Abluftkanäle in den DDR-Plattenbauten sowie sehr viele Gebäude mit Dach- oder Wandverkleidungen aus Eternit (ehemals Asbestzement). Bei diesen Anwendungsfällen handelt es sich um fest gebundene Asbestprodukte (mit Hilfe von Zement), der Faseranteil beträgt bis zu 15 %. Besonders gefährlich sind dagegen Produkte mit schwach gebundenem Asbest, da sie einen Faseranteil von 60 % und mehr besitzen und diese leicht abgeben.
Unterscheidung
Asbesthaltige Stoffe sind weiß bis grau (sofern nicht gefärbt), zeigen mindestens im Anbruch faserige oder wollartige Strukturen, sind nicht brennbar und verkohlen auch nicht, fühlen sich fettig an, ohne dass die Haut fettig wird.
Beseitigung
Laut dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG vom 15.7.2006 wird diese Fraktion als „gefährlicher Abfall“, ehem. als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ bezeichnet und unterliegt dem Nachweisverfahren über Entsorgungsnachweise bzw. Begleit- und Übernahmescheine. Jener Abfall ist in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem „*“ gekennzeichnet. Das Verfahren wird in der Zentralen Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des Landesamtes für Umweltschutz (LFU), behördlich überwacht. Die Beseitigung von überlassungspflichtigen Asbest-Abfällen erfolgt per Andienung im Sinne der TRGS 519 und dem Merkblatt Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Das bedeutet u. a. dass aus bestimmten Herkunftsgebieten wie z. B. in Nürnberg, Fürth und Erlangen, bestimmte zugelassene Deponien zwingend, zur fachgerechten Entsorgung, vorgeschrieben sind. Zum einen muss mit der Deponie Süd, Nürnberg verfahren werden. Zum anderen mit der Deponie Herzogenaurach. Die Anlieferung muss in staubdichten BigBags erfolgen und darf nicht geschüttet noch geworfen werden. Dieses gesundheitsschädliche Material muss per Ladekran oder geeignetem Hebezeug entsorgt werden, um die Verbreitung der lungengängigen Asbestfasern zu vermeiden. Als Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir natürlich die Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Entsorgung von Asbest.
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1703:
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
AVV-Abfallschlüssel 170302/170301*:
Asphalt, bituminös/teerhaltig
Bituminöser Asphalt – 170302:
Bitumen ist ein hochwertiger Basisbaustoff für die Herstellung von Asphalt. Bitumen wird überwiegend aus der Verarbeitung von Erdöl gewonnen. In den Erdölraffinerien wird durch Destillation das Erdöl in seine leicht flüchtigen Bestandteile wie Benzin, in die verschiedenen Öle, und letztlich in das Bitumen zerlegt. Neueste Herstellungsmethoden zielen aber inzwischen auch auf die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen ab. Das Bitumen dient der dauerhaften Verklebung der Gesteine im Asphalt. Die Vorteile von Bitumen sind die einfache Verarbeitbarkeit bei der Herstellung von Asphalt, die gute Haftung am Gestein und die guten Gebrauchseigenschaften.
Teerhaltiger Asphalt – 170301*:
Teerhaltiger Straßenaufbruch ist für Deck-, Binder- oder Tragschichten verwendetes Material, das teer- bzw. pechhaltiges Bindemittel enthält. In den Nachkriegsjahren wurde Teer vornehmlich für Straßenbauten verwendet und zusammen mit einer Absplittung auf die damaligen Schotterstraßen aufgebracht. Nach Einführung der Asphaltbauweise erhielten diese Straßen Überzüge aus Asphalt, sodass heute ein Großteil der Teerschichten unter einer Asphaltschicht liegt. Fast alle Straßen, welche die Bausubstanz der Nachkriegsjahre haben, das heißt in den vergangenen 30 Jahren nicht erneuert wurden, enthalten teerhaltige Schichten. Daher ist bei jeder Aufgrabung im Straßenbereich Vorsicht geboten. Teer wird aus Steinkohle gewonnen, Asphalt aus Erdöl. Laut dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG vom 15.7.2006 wird diese Fraktion als „gefährlicher Abfall“, ehem. als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ bezeichnet und unterliegt dem Nachweisverfahren über Entsorgungsnachweise bzw. Begleit- und Übernahmescheine. Jener Abfall ist in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem „*“ gekennzeichnet. Das Verfahren wird in der Zentralen Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des Landesamtes für Umweltschutz (LFU), behördlich überwacht. Als Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir natürlich die Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Entsorgung.
Unterscheidung
Teerhaltiges Straßenaufbruchmaterial erkennt man in der Regel am starken Geruch, der sich vom bituminösen Material deutlich abhebt. Dieser verstärkt sich bei Erwärmung. Bei schwacher Teerbelastung ist der Geruchstest jedoch nicht eindeutig. Eine weitere Möglichkeit der Unterscheidung biete der PAK-Maker. Das Spray wurde speziell für die Ermittlung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in bituminösen Materialien, wie bituminöser Asphalt, entwickelt. Das PAK-Spray kann auch für andere Materialien, welche PAK enthalten, verwendet werden, z.B. bei Abbruchmaterialien eines Gebäudes, Bedachungsmaterialien, Mauersteine, oxidiertes Holz etc.. Allerdings ist die Methode auch nicht 100% exakt. Ein Analytikverfahren nach der EPA-Methodik gibt sicheren Aufschluss über die Zusammensetzung.
Ausbauasphalt:
Durch Fräsen, kleinstückig oder Aufbrechen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnener Asphalt
Fräsasphalt:
Durch lagen- oder schichtweises Fräsen kleinstückig gewonnener Asphalt.
Aufbruchasphalt:
Durch Aufbrechen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnener Asphalt.
Asphaltgranulat:
Durch Fräsen oder Aufbrechen gewonnener Asphalt mit anschließender Zerkleinerung.
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1701:
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
AVV-Abfallschlüssel 170107:
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
Erläuterung
Mit dem Begriff werden mineralische Baumaterialien wie zum Beispiel Beton, Backsteine, Klinkersteine und Mörtelreste etc. bezeichnet.
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1709:
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Abfallschlüssel 170904:
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1703:
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
AVV-Abfallschlüssel 170302/170303*:
Dachpappe, bituminös/teerhaltig
Bituminöse Dachpappe – 170302:
Bitumen ist ein hochwertiger Basisbaustoff für die Herstellung von Dachpappe. Bitumen wird überwiegend aus der Verarbeitung von Erdöl gewonnen. In den Erdölraffinerien wird durch Destillation das Erdöl in seine leicht flüchtigen Bestandteile wie Benzin, in die verschiedenen Öle, und letztlich in das Bitumen zerlegt. Neueste Herstellungsmethoden zielen aber inzwischen auch auf die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen ab. Das Bitumen dient der dauerhaften Verklebung der Dachpappe. Die Vorteile von Bitumen sind die einfache Verarbeitbarkeit bei der Herstellung von Dachpappe, die gute Haftung und die guten Gebrauchseigenschaften. Die Dachpappen, die weniger als 100 mg/kg TS PAK enthalten, werden der Abfallart „Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen“ (AS 170302) zugeordnet.
Teerhaltige Dachpappe – 170303*:
Die Trägerbahn (aus Pappe, Papier oder Vlies) wurde früher bei der Herstellung mit einer Teerbeschichtung versehen. Im Kohlenteer sind erhebliche Schadstoffe enthalten, u.a. die sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (kurz: PAK). Einige dieser PAK-Verbindungen sind krebserregend. Heute werden Dachpappen ausschließlich mit Bitumen beschichtet, die keine oder nur in Spuren PAK Verbindungen aufweisen. Bei Dachpappen aus dem Neubau (z.B.Verschnitte, Reste) ist anzunehmen, dass diese teerfrei und damit nicht gefährlich sind. Liegen keine Anhaltspunkte vor, ob der Abfall aus Abriss- oder Neubaumaßnahmen stammt, muss eine Analyse des konkret zu entsorgenden Abfalls auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) erstellt werden. Überschreitet der PAK-Gehalt (nach EPA-Methode) des Abfalls den Wert von 100 mg/kg TS, ist die Dachpappe teerhaltig und somit der Abfallart „Kohlenteer und teerhaltige Produkte“ (AS 170303*) zuzuordnen. Laut dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG vom 15.7.2006 wird diese Fraktion als „gefährlicher Abfall“, ehem. als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ bezeichnet und unterliegt dem Nachweisverfahren über Entsorgungsnachweise bzw. Begleit- und Übernahmescheine. Jener Abfall ist in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem „*“ gekennzeichnet. Das Verfahren wird in der Zentralen Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des Landesamtes für Umweltschutz (LFU), behördlich überwacht. Als Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir natürlich die Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Entsorgung.
Unterscheidung
Teerhaltiges Dachpappenmaterial erkennt man in der Regel am starken Geruch, der sich vom bituminösen Material deutlich abhebt. Dieser verstärkt sich bei Erwärmung. Bei schwacher Teerbelastung ist der Geruchstest jedoch nicht eindeutig. Eine weitere Möglichkeit der Unterscheidung biete der PAK-Maker. Das Spray wurde speziell für die Ermittlung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in bituminösen Materialien, wie bituminöser Asphalt, entwickelt. Das PAK-Spray kann auch für andere Materialien, welche PAK enthalten, verwendet werden, z.B. bei Abbruchmaterialien eines Gebäudes, Bedachungsmaterialien, Mauersteine, oxidiertes Holz. etc. Allerdings ist die Methode auch nicht 100% exakt.
Energetische Verwertung:
Aus dem Abfallstoff Dachpappe kann ein hochwertiger Ersatzbrennstoff zur Verwertung in der industriellen Mitverbrennung hergestellt werden. Dieser Ersatzbrennstoff ersetzt Primärbrennstoffe und trägt so zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei. Dachbahnen weisen einen Heizwert im Bereich von 20.000 bis 25.000 kJ/kg auf. Sie sind grundsätzlich geeignet, als Ersatzbrennstoff z. B. in Zementwerken oder Kohlekraftwerken. Voraussetzung für die Eignung einer Anlage zur energetischen Verwertung des Materials sind Verbrennungsbedingungen, die eine Zerstörung der in den Dachbahnen enthaltenen organischen Schadstoffe sicherstellen. Diese und weitere Anforderungen an den Einsatz als Ersatzbrennstoff müssen fachlich und genehmigungsrechtlich von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Stoffliche Verwertung:
Die stoffliche Verwertung von Dachbahnen wird, wenn auch in geringerem Umfang als die energetische Verwertung, bereits praktiziert. Dabei wird das Altmaterial bei der Herstellung von Straßenbaustoffen eingesetzt. Für den Einsatz in einem Heißmischverfahren (Asphaltmischanlage) sind aus Gründen des Arbeitsschutzes nur bitumenhaltige Dachbahnen zulässig.
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1705
Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
AVV-Abfallschlüssel 170504:
Erdaushub, Oberboden
AVV-Kapitel 20:
Siedlungsabfälle
AVV-Gruppe 2002:
Garten- und Parkabfälle
AVV-Abfallschlüssel 200201:
Grün- und Gartenabfälle, kompostierbare Abfälle
AVV-Kapitel 20:
Siedlungsabfälle
AVV-Gruppe 2003:
Andere Siedlungsabfälle
AVV-Abfallschlüssel 200307:
gemischte Siedlungsabfälle
AVV-Kapitel 15:
Verpackungsabfall
AVV-Gruppe 1501:
Verpackungsabfall
AVV-Abfallschlüssel 150102:
Verpackungen aus Kunststoff
AVV-Kapiel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1708:
Baustoffe auf Gipsbasis
AVV-Abfallschlüssel 170802:
Gips, Rigips, Y-Tong, Porenbeton, Heraklith
Baustoff
Da der abgebundene Gips eine gewisse Wasserlöslichkeit besitzt, werden Gipsbaustoffe überwiegend nur für den Innenausbau Verwendung finden. Weil Gips hygroskopisch (wasseranziehend) ist und daher bei schlechtem Einbau, schlechter Pflege oder Lüftung zu Verfärbungen und Verpilzungen neigt, ist er im Nasszellen- und im Kellerbereich nur eingeschränkt zu verwenden. Im Neubau werden Gipsputze oder auch Gipskartonplatten verwendet, um auf rauem und unebenem Mauerwerk eine streich- und tapezier fertige Oberfläche herzustellen. Daneben beruhen auch manche Estriche auf einer Basis aus Gips. Statisch nicht belastete Trennwände werden heute oft aus Gipskartonplatten mit Metallunterkonstruktion oder aus Gipswandbauplatten hergestellt. Daneben wird Gips zum Befestigen von Unterputzelementen für Elektroinstallationen in Rohbauwänden verwendet. Im baulichen Brandschutz verwendet man bevorzugt Gips, da er bei relativ geringem Gewicht einen großen Feuerwiderstand bietet. Der Baustoff wurde auch namensgebend für den Beruf des Gipsers (heute Stuckateur).
AVV-Kapitel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1702:
Holz, Glas und Kunstoff
AVV-Abfallschlüssel 170202:
Glas
AVV-Kapitel 20:
Siedlungsabfälle
AVV-Gruppe 2001:
Getrennt gesammelte Fraktionen
AVV-Abfallschlüssel 200201:
Papier und Pappe
Bahnhofstr. 29
96484 Meeder
E-Mail: mustermann@email.de
Telefon: 09566/1285
Fax: 09566/1033
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